Scherzinfarkt MacBooks für 49,95 Euro – der Tag danach

MacBooks für 49,95 Euro – der Tag danach

Abgelegt unter Medien am 29. Juli 2009 um 08:42 Uhr 137 Kommentare

Mensch, war das eine Aufregung gestern. Der Versandhändler Otto verkaufte gestern teure Notebooks für wenig Geld. Unter anderem ein MacBook Air für 49,95 Euro statt 1699,90 Euro. Inzwischen haben sich viele zu Wort gemeldet. Auch Otto selber! Hier ein kleines Update zum Stand der Dinge…

Bei Otto.de wird man sich über den Fauxpas nicht freuen..

Bei Otto.de wird man sich über den Fauxpas nicht freuen..

Erst kam die Ungläubigkeit, dann die Neugier, die Vorfreude – und am Ende die Empörung (der Anderen). Das Billig-Notebnook von Otto hat so manches Blut in Wallung gebracht und so manche Diskussion von (selbsternannten) Experten entfacht. Inzwischen sind die Schnäppchen-Rechner wohl nicht mehr zu haben. Und so befinden wir uns vollends in der Diskussionsphase: Werden die Besteller ihre MacBooks bekommen oder nicht?

Die einen sagen, dass man bei der Bestellung Notebook-Sets bestellt habe, die auch auf dem Produktbild zu sehen sind. Wenn man sich das Set ansieht, muss man sagen: Kann stimmen. Denn das soll genau die 49,95 Euro kosten. Allerdings waren eben nur die Bilder des Sets angezeigt, der Artikelname und die Beschreibung mitsamt technischer Daten macht klar, dass es hier um MacBooks (oder andere Notebboks) geht.

“Das war ein Irrtum – Otto muss nicht liefern!” sagen manche. 49,95 Euro gegen 1699,90 Euro sei ein so deutlicher Unterschied, dass auch jeder Richter das als Irrtum bezeichnen und Otto von der Lieferung freisprechen würde. Außerdem verweisen diese Leute auf §119:

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Wieder andere verweisen auf alte Urteile, in denen Versandhändler zur Lieferung verurteilt wurden – allerdings zumeist nach Vorkasse, die es ja bei Otto nicht gibt. Ein anderer Fall: Ein Händler musste liefern, weil er auf der Bestellbestätigung schrieb: “Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse” – ein solcher Hinweis fehlt leider auch in den Bestellbestätigungen von otto.de.

Heute morgen habe ich schon einen Anruf von Otto bekommen:
“Sie haben da nochmal ein Taschenset bestellt…” (Pause)
“Ähhh…. und weiter?”
“Naja, Sie haben da ein Taschenset bestellt….” (wieder Pause)
“Sie machen immer eine Pause, Sie wissen doch, was jetzt kommt, oder?!”
“Ähhh, ja, Herr Meyer, Sie haben bestimmt auch das falsche Angebot aus dem Internet bestellt, oder?”
“Nein, ich habe drei MacBooks bestellt”
“Sie haben Taschensets bestellt. Das war ein Fehler, der inzwischen behoben ist”
“Nein, ich habe ein MacBook bestellt. Und das ist jetzt wieder teurer”
“Das wird aber nicht ausgeliefert werden. Sie bekommen dann Taschensets. Wollen Sie die Bestellung stornieren?”

Ich habe erstmal nichts gemacht und mich mit der Dame darauf geeinigt, dass ich sie unter 0391-5665410 zurückrufen werde. Aber vorher will ich noch Rücksprache mit Anwälten und Verbraucherschutzzentrale halten…
Ich halte euch auf dem Laufenden!


Die ganze Otto-Story:
Schnäppchen-Shoppen bei Otto
MacBooks für 49,95 Euro – der Tag danach
MacBook-Panne – die Tageszusammenfassung
Preis-Panne wird für Otto zum PR-Desaster
Otto?….find ich (jetzt wieder) gut!
Neues von Otto am Freitag

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137 Kommentare:

  1. [...] Der aktuelle Stand ist: Ich habe drei Bestellbestätigungen von Otto bekommen: Zweimal ein MacBook Air und ein MacBook Pro, jeweils für 49,95 Euro. Die bestätigungen habe ich sowohl auf Papier im Schreibtisch als auch virtuell im E-Mail-Postfach liegen. Eine Woche soll die Zusendung der Macbooks dauern. Ich bin schon voller Vorfreude und werde euch auf dem Laufenden halten! Update: Am nächsten Tag hat sich Otto gemeldet. Eine Zusammenfassung der Ereignisse am Tag danach › [...]

  2. Agent_Dexter sagt:

    Ich hoffe sehr, dass eine der von Dir kontaktierten Stellen den Notebook-Bestellern irgendwie Hoffung machen kann. Es wär doch ein wenig wie vorgezogenes Weihnachten. ;-)

  3. Patrick sagt:

    Ha, coole Sache. :) Mal schauen was dabei rauskommt. Bin mal gespannt. :P

  4. alex sagt:

    ich bin auch wirklich gespannt!!!
    ich hoffe es geht irgendwie durch :-)

  5. Turmdrehkran sagt:

    Hab mir ein HP-Notebook für 29,95 bei Otto bestellt. Mittlerweile kommt bei der Bestellnummer auch ein Taschenset. Bei der Bestellung war zwar auch ein Bild von einer Tasche zu sehen, aber sonst stand halt nix da. Hab leider auf Rechnung gekauft … Mich würde interessieren, was die Verbraucherzentrale dazu sagt. Halt uns bitte auf dem Laufenden. Viel Erfolg!

  6. alex sagt:

    achja, kurze weitere frage meinerseits..
    ich habe auch auf rechnung bestellt, jedoch wird bei mir als liefertermin der 30.07 angezeigt!
    die bestellbestätigung sieht so aus:

    Artikel : Notebook, Apple, >>MacBook PRO (MB990D/A)<<
    Anzahl : 1 Stück
    Preis/Stück : 49.95 Euro
    Bestellnummer : 21046992
    Lieferung : 30.07.2009
    Lieferadresse : Alexander XXXXXXXX, XXXXXXXX XY, XXXXX XXXXXXXXXXXXX
    Lieferstatus : lieferbar innerhalb 1 Woche(n)
    Zahlungsart : Rechnung
    Zu zahlen bei : OTTO

    ist die angabe eines liefertermins nicht gleichzusetzen mit der passage ” Wir senden Ihre Bestellung an die bei dem jeweiligen Artikel angegebene Adresse” ???

  7. alron sagt:

    Also bei mir kommt inzwischen auch das Taschenset (hatte 2 macbook air), amüsanterweise kommt man aber auch nicht mehr zum macbook air über die Produktsuche, über einen Umweg über ein macbook pro, ähnliche Produkte sieht man dann aber wieder das macbook, mit Bild eines macbook für 49,95.
    (Screenshot gemacht :P )
    Ich bin echt gespannt, was das wird ^^

    PS: angerufen hat bei mir noch keiner, auch Email hab ich keine bekommen

  8. Vit sagt:

    Interessanter Beitrag. Ich bin auch einer der es noch geschafft hat ein Mac zu bestellen. Da ich aber noch keine Tel.-Nr. angegeben habe, wurde ich auch noch nicht kontaktiert (auch nicht per mail). Was mich jedoch stört, ist die Bestellnummer (21046992) in der Bestätigungsmail. Was ist denn jetzt wirklich verbindlich?
    Aber ich glaube aus dem Vorweihnachtlichen Geschenk wird wohl nichts. Sehr sehr schade.
    P.S.
    Haast du denn per 24h-Service bestellt? Das wäre wahrscheinlich eine Maßnahme gewesen.

  9. BugBunny sagt:

    Also wir haben auch 2 mal das MacBookPRO (MB990D/A) bestellt. Einmal auf Kreditkarte, einmal auf Rechnung. Die Bestellbestätigung sieht wie bei “alex” aus.

    Heute schau ich nochmal auf die Webseite von Otto…. und voila! Das MacBookPRO (MB990D/A) gibts nicht mehr! Dafür gibt es das MacBookPRO (MB991D/A). Ob da ein Zusammenhang besteht?

    Mir stellt sich zudem die Frage, ob Otto einfach die Artikelnummer einem anderen Artikel zuordnen kann. Denn gestern bin ich noch mit der Bestellnummer 21046992 (siehe auch bei alex) auf das MacBook gekommen (identifizierbar anhand der Artikelbeschreibung), heute auf das Taschenset.

    Und sind die Bilder, die ein Anbieter veröffentlicht, nicht immer nur beispielhaft? Zählt da nicht eher die Beschreibung des MacBooks, die unten aufgeführt war?

  10. Turmdrehkran sagt:

    So lang das nicht 100%ig rechtlich notwendig ist, wird Otto nix rausgeben. Überlegt euch doch nur mal den Schaden für die. Beispielsweise haben (nur mal ne Zahl) 40 Leute bestellt. Der eine mehr, der andere weniger, also im Schnitt vielleicht 1,5 Notebooks/MacBooks bei nem Preis von ca. 1700€.
    40 * 1,5 * 1.700€ = 102.000€
    Bei solchen, freundlich geschätzen, Summen wird wohl aus Kulanz nix werden, leider :( Wobei ich mich auch frage, ob die einfach den Artikel, der hinter einer Bestellnummer steht, nach belieben tauschen können, oder nicht (@BugBunny)

    • BugBunny sagt:

      @ Turmdrehkran: also mir als Käufer kann es ziemlich egal sein, ob OTTO dadurch ein Schaden entsteht. Wer würde nicht bei so einem Schnäppchen zugreifen? Und wenn man so einen Fehler begeht, sollte man als Unternehmen auch dafür gerade steht. Zudem ist DAS jetzt natürlich die Werbemaßnahme des Jahres für OTTO!

      Dass sie es jetzt auf die Tour probieren und den Kunden vorhalten wollen, dass sie ein Taschenset bestellt haben, obwohl in der Bestellbestätigung eindeutig was anderes steht, ist ja klar.

      Wenn nun (und dafür gibt es im Netz mittlerweile mehr als genug Screenshots) eine Bestellbestätigung mit der Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung übereinstimmt, erwarte ich auch, dass mir diese Ware geliefert wird.

      Natürlich rechne ich damit, dass ich das Taschenset bekomme, aber trotzdem habe ich ja die Möglichkeit auf die Erfüllung des Kaufvertrags zu beharren. Ich spreche damit nicht von einem Widerruf, sondern, wie in der Bestätigung festgehalten, von der Zusendung des bestätigten Artikels.

      Hach ist das spannend! xD

  11. Pudding sagt:

    Ich habe das HP Notebook bestellt.
    In der Artikelbeschreibung stand eindeutig Notebook inkl aller Daten. In der Bestellbestätigung ebenso.
    Als Produktbild war das HP Notebook angegeben und eine Notebooktasche.
    Ich werd nun erst mal abwarten was das bei anderen bestellern so ergibt.
    Hab von allem Screenshots aber ob die was nützen ? Sowas kann man ja theoretisch leicht fälschen.

  12. sto sagt:

    lol schau mal auf das bild das du gepostet hast, *staun* JAAA ist ein taschen set!
    gratuliere du hast eine tasche gekauft!

  13. Jupp sagt:

    Laut Aussage von Otto sind gestern ca. 7000 Bestellungen bei denen eingegangen. Versendet werden aber nur Taschen

  14. Steineschmeißer sagt:

    @Turmdrehkran:
    also das mit den 40 Stück wird wohl nicht ganz hinkommen. Alleine von den Leuten aus meinem Kreis sind 30 Rechner bestellt worden. Und wenn ich die Resonanz hier im Netz sehe, denke ich so etwas summiert sich eher auf 1000 STück. Und das sind dann 1 Mio Verlust.

    Es gab zwei Bestellnummern, die falsch waren. Das war einmal 21046992 und die 696062P. Es war teilweise egal welchen Rechner man bestellt hat, es wurde fast immer die 21046992 angezeigt, sowohl für die Mac’s als auch für Acer und HP. Nur der Acer Aspire AS 8930G hatte die 696062P für 29,95. Jetzt erscheint da natürlich auch das Taschenset.

    Also ich freu mich auf meine Taschen und werde die dann schön zurückschicken ;-)

    • Turmdrehkran sagt:

      ja, das mit den 40 Stk war vorsichtig geschätzt :) Ich persönlich bräuchte wirklich noch ne Tasche, aber nicht für 20″ sondern für 10,2″, vielleicht lässt sich da ja was machen ;)

  15. Jupp sagt:

    Na ja sie bekommen ja auch 7000 mal 49,95 ein! Das sind ja auch immerhin 349.650 Euro. Also haben sie nur nen schaden von knapp 11 Millionen.

  16. Pudding sagt:

    Also ich finds ja schon dreist wenn jemand für sich selbst eins Bestellt und hatte bei der Aktion schon ein schlechtes Gewissen. Aber das Leute dann Teilweise 10und mehr bestellt haben um Profit zu machen find ich schon ein bisschen mehr als Dreist ;)

  17. Pudding sagt:

    Oder ebay ;)

  18. [...] den Fall weiterhin verfolgen will, sollte unbedingt mal hier reinsehen [...]

  19. heinz sagt:

    nach quelle ist dann wohl otto insolvent. toll gemacht!

  20. Ariadne sagt:

    Ich hatte ein HP-Notebook bestellt. Heute morgen erhielt ich per Mail die Mitteilung, dass eine Notebook-Tasche versandt wurde…

  21. Rainer sagt:

    Ich habe keine Ahnung, wieviele Werbesekunden oder -minuten man für 11 Millionen Euro in den wichtigsten Fernsehsendern bekommt. Aber wenn Otto sich das überlegen und einfach ungerührt ausliefern würde, wären ihnen unbezahlte Werbeviertelstunden in den Nachrichten und den wichtigsten Wirtschaftsmagazinen sicher. (Ich habe übrigens nichts bestellt und habe daher nichts davon.) Aber stellt Euch mal vor, wie man sich (aus Sicht von Otto) als Großunternehmen ausnahmsweise mal positiv in Szene setzen könnte. Der Traum jeder Marketingabteilung. (Wenn man sie lässt.)

  22. kleingeist sagt:

    Da die Artikel die ganze Zeit auf “Ausverkauft” bleiben und so emein Hoffnung auf eine OTTO Geschenk zu nicht gemacht wurden hier noch ne kleine Info, die vll für all diejenigen die bestellt haben interessant sein könnte, wenn es um eine Anspruchsforderung geht.

    Auf der einfachen Version der OTTO Seite (kein JavaScript) sind die Angebote für ~50€ nach wie vor vorhanden. Nur eben auf Ausverkauft. Da is auch keine Rede von Taschensets oder so. Das Angebot is sehr eindeutig.

    Apple MacBook 13,3″ http://www.einfach.otto.de/s/AC?a=39774
    Apple MacBook Air http://www.einfach.otto.de/s/AC?a=59274

    Falls ihr da woanders hingeleitet werdet, einfach die Suchfunktion bedienen: http://www.einfach.otto.de/s/FT?form=1

    Oh und falls jemand von euch wirklich seine 50 oder was weiß ich weiviele Notebooks dank mir geliefert bekommt – ich würde mich auch über eins mit 1000% Preissteigerung freuen ;)

  23. Pudding sagt:

    Es hat doch noch niemand für die Geräte bezahlt oder?
    Ich kenne mein Onlinekennwort für die Kreditkarte gar nicht, sonst könnte ich schauen ob sie schon abgebucht haben.
    Ich denke mal wenn dann hätten eh nur Kreditkartenzahler eine Chance falls sie direkt abgebucht haben.

    Aber was wenns einfach nicht lieferbar ist?
    Hab in einem anderen Versandhaus was “großes” und 2 Gießkannen bestellt.
    Inkl. Porto wurde alles abgebucht und gestern kam das Paket. Die große Bestellung sei leider nicht lieferbar, Geld ist schon zurückgebucht und ich hab den versand für 2 blöde Gießkannen bezahlt.

  24. Pudding sagt:

    Übrigens find ichs mies von Otto nun einfach die Taschen zu verschicken wenn in der Bestellbestätigung direkt steht Notebook. Daheim hab ich einen Screenshot, auf der Seite war ein Notebook abgebildet, die Artikelbeschreibung war von dem Notebook.
    Wenn die da nun ohne vorher eine Mail zu schicken etc. einfach Taschen versenden find ich das nicht OK. Was da allein bei ca 7000 Bestellungen für ein logistischer Aufwand dahinter steckt. Oder der Verwaltungsaufwand bei den Rücksendungen zu 99%.

    Da könnte man doch eine Ankündigung auf die Startseite setzen oder alle betroffenen per Mail Informieren / Anruf.

  25. heinz sagt:

    Bei 6€ Versandkosten hat Otto alleine schon einen Schaden von 42000€ wenn sie die Taschen anstatt MacBooks versenden…

    • Turmdrehkran sagt:

      ich zücke wieder meinen Taschenrechner. da ich keine Tasche bestellt habe, werde ich es nicht einsehen, die Versandkosten für die Rücksendung zu tragen (meine Bestellung war unter 40€) sprich nicht nur 6€ Versandkosten, sondern sogar 12€ Versandkosten, also insgesamt 84.000€ :)

    • BugBunny sagt:

      @ Turmdrehkran: richtig so! Ich zahl auch keine 12 EUR. Hat man da als Verbraucher gewisse Rechte? Dann man die Versandkosten nicht trägt, bei einer Falschlieferung?

    • Turmdrehkran sagt:

      @ BugBunny:
      AGB von Otto.de:
      3. Kosten der Rücksendung bei Widerruf
      Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 2 haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder Sie bei einem höheren Kaufpreis im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.

      Ich zahle keine Rücksendung, da die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht :)

  26. Agent_Dexter sagt:

    Gibts eigentlich über diesen konkreten Fall schon eine “Berichterstattung” in den Medien?

  27. heinz sagt:

    @Turmdrehkran: Ok, das mit 12€ unter 40€ Bestellwert wusste ich jetzt nicht

  28. henk sagt:

    @Agent_Dexter: Bisher habe ich nur im “Lawblog” davon gelesen.

    Sollte Otto aber statt der Notebooks unaufgefordert und entgegen der Bestell-Bestätigung Taschensets verschicken, liegt eine Schlechterfüllung des Vertrages seitens Otto vor. Der Kunde behält einen Erfüllungsanspruch oder kann wahlweise auf Schadenersatz klagen (z.B. in Höhe der Differenz zum regulären Kaufpreis eines Macbooks). Durch die geschilderte nachträgliche “Umgestaltung” der Bestellung in einen Kaufvertrag über ein Taschenset, wird es für Otto sehr schwierig werden, sich nachträglich auf 119BGB, also Irrtum zu berufen. Denn Irrtum führt zur Nichtigkeit eines Vertrages.

    • BugBunny sagt:

      @ henk: so in der Art habe ich das auch in Erinnerung. Kann sich OTTO denn darauf berufen, dass es ein Irrtum ist? Ich bin natürlich mit meiner Bestellnummer den ganzen Abend über auf das MacBook gekommen. Auch noch abends, allerdings stand da bereits “ausverkauft”. Aber NOCH waren es nicht die Taschen, die zum Verkauf standen.

  29. Foobar sagt:

    ich nehme an auch mit Anwalt wird das nichts. Fehler passieren und da ein neues MacBook kein gegenwert zu 50€ hat wird da auch nichts passieren. Jeder Richter wird Otto recht geben.

    Fehler ausnutzen, mit Anwalt drohen – So tief kann man sinken gelle?

    • heinz sagt:

      “…ein neues MacBook kein gegenwert zu 50€…” HAHA als wenn für 10Cent produzierte Textilien aus China eine Wert von 10€ hätten… davon verkauft Otto auch so einige…

  30. Lars sagt:

    achja köstlich, die dummen menschen da draußen…
    wenns um nen offensichtlichen fehler geht… sind sie schnell, den verkäufer “auszunutzen”… wenn nen produkt nicht gefällt, wirds halt zurückgeschickt… wenn nen verkäufer nen (offensichtlichen) fehler im system hat… tja, dann wird mit anwalt und gericht gedroht. traurig, aber wahr.
    hoffentlich fällts du, und die vielen anderen auf die schnauze. wär ja richtig geil, wenn ihr die rpcksendekosten tragen müsstet… aber da wird wohl otto aus nötigem kundenservice nachgeben, leider. der dumme massenproll hat nunmal die macht.

    Allein solche Fragen.. “Kann sich OTTO denn darauf berufen, dass es ein Irrtum ist?” Köstlich.

  31. Ingo sagt:

    @Lars: Dich zähle ich mal eindeutig zu den “dummen Massenprolls” dazu!

  32. Larsibär sagt:

    Nein. Der Käufer muss grundsätzlich nicht die Rücksendungskosten tragen . -> § 357 II BGB

  33. Mithos sagt:

    Könnt ihr mir mal verraten, wo der Unterschied ist zwischen dem Verhalten eines Käufers, der auf Auslieferung eines eindeutig fehlerhaft bepreisten Artikel besteht und dem eines Abmahnanwalts, der jedes falsch gesetzte Komma in einer Widerrufsbelehrung oder einem Impressum mit einer kostenpflichtigen Abmahnung versieht?

    Hauptsache, Geiz ist Geil.

  34. Schmitti sagt:

    Nein. Nicht Geiz…GIER IST GEIL!

  35. wursthans sagt:

    die einzige chance die ich noch seh, ist die, dass man die tasche geschickt bekommt und auf der rechnung steht das gleiche wie in der bestellbestätigung. dann ist die tasche eine falsche lieferung, die rechnung wird bezahlt und reklamiert, dass einem die falsche tasche geschickt wurde. alles andere wird einfach nicht funktionieren. man könnte bei einem so großen unternehmen aber auch von unlauterem wettbewerb reden und denen absicht vorwerfen – ich denke mal otto.de hat seit gestern enorm gestiegene besucherzahlen und viele user sind so überhaupt auf die seite aufmerksam geworden und haben evtl. andere waren bestellt. dazu noch ein bisschen PR und jeder, der bestellt hat bekommt einen minderwertigen Einkaufsgutschein als Entschuldigung, damit er auch noch wirklich was bei otto.de kauft. und dann gibt es noch die leute, die gestern um diese zeit gerade ihr gebrauchtes macbook bei ebay verkauft haben und denen eine menge potentieller käufer einfach weggezogen werden. da könnte schon mal der verbraucherschutz einschreiten, da ich es nicht ausschließen würde, dass das ein ganz geschickter Marketing-Schachzug war, um an kostenlose PR zu kommen.

  36. macbooknewbie sagt:

    ich kann mir auch vorstellen das die sache vom marketing lanciert wurde. um das zu verstehen braucht man eine gute fantasie und gewisse paranoide tendenzen….
    wenn ich mir also überlege dass konzerne wie karstadt/quelle,neckermann,otto usw. nicht die erste adresse bei jungen käufern sind ,aber mit die größten am markt, müssen die auch versuchen junge käufer zu gewinnen um langfristig ihre kundenanzahl zu halten. aber wie?
    ich wäre nie auf die idee gekommen mir ein macbook ausgerechnet bei otto zubestellen oder geschweige denn was anderes.
    bei so einer aktion könnte man sich also mit einem knall überhaupt erst ins blickfeld rücken….

    ich hab mir 2 pro und ein air bestellt!

  37. fabian sagt:

    eigentlich ist das ganze doch ein schönes lehrstück auf die ereignisse der letzten anderthalb jahre…

    ich will ganz ehrlich sein: ich habe mich im ersten moment geärgert, als ich zu spät kam und die laptops (bzw. taschen) schon ausverkauft waren. bedauere ich das im nachhinein? nein.

    klar ist, dass hier einige den gesunden menschenverstand – nicht nur hinsichtlich ihrer moral – ausgeschaltet haben. bei dreitausend bestellungen zu 1,5 rechnern und einer “ersparnis” von 1700 beläuft sich der verlust für otto auf ca. 7,5 millionen euro. mal abgesehen von den entsprechenden vorhaltungsproblemen. krönung des ganzen ist sicherlich, von einem “tollen werbeeffekt” zu faseln.

    haltet mich für pathetisch, aber das ganze zeigt nur, wie hier etwas gründlich schief läuft, und zwar bei allen (ich meine sowohl ottos winkelzüge als auch die haltung der konsumenten).

    nichts ist umsonst, auch keine erklagten mac-books.

    der preis dafür ist das schweigen, wenn wieder irgendwo leute entlassen werden, wenn manager überzogene boni bekommen, wenn die menschen im umfeld sich kaum über wasser halten können wegen fehlender zahlungsmoral oder man selbst die gier der anderen zu spüren bekommt.

    dann sollten diejenigen ganz still sein.

  38. Steineschmeißer sagt:

    Angeblich will Otto heute dazu Stellung nehmen:

    http://www.abendzeitung.de/geld/122181

  39. Schmitti sagt:

    Okay!

  40. Mäc se Kneif sagt:

    So, ich hatte eben eine Dame von OTTO am Telefon. Es wäre ein Fehler gewesen, aus Versehen sei der Preis der Tasche beim Notebook erschienen. Ach nee. Ich habe mich ihr erklärt und war standhaft. Für mich als Konsument mit ein wenig BGB-Kenntnissen ist die Sachlage ja vollkommen klar.
    “Moment, ich kläre das mit der Rechtabteilung.”
    Keine 2 Minuten später rief sie zurück mit der Ansage:”Die Bestellungen aller Kunden, die dieses Schnäppchen gemacht haben, werden heute abend gelöscht. Ferner wird sich OTTO bei allen mit einer Nachricht melden.” Mehr konnte sie nicht sagen. Aber einfach einen zustandengekommenen Kaufvertrag (ich habe Bestellbestätigung und Kreditkartenzahlung) einfach so zu “löschen” wird schwierig!

    • BugBunny sagt:

      Ei ei ei! Die Spannung steigt! Wann kommt denn endlich die Stellungnahme von OTTO?
      Und löschen können die das sicher nicht einfach so. Wobei ich auch verstehen kann, dass die Dame im Support wahrscheinlich jetzt höllisch aufpassen muss was sie sagt. Man könnte sie daran festnageln.

  41. Pudding sagt:

    Amazon hats glaub ich mal ähnlich gemacht. Alle Bestellungen gelöscht und Thema war durch. Allerdings wurden ja scheinbar schon Taschen versendet?
    Wie siehts bei denen aus?

  42. Mäc se Kneif sagt:

    So wie ich die Gute verstanden habe ist noch nix verschickt. Bin mal sehr gespannt auf die Nachricht seitens OTTO. Fakt ist aber, dass ein rechtskräftiger Vertragzustande kommt, wenn es zu Antrag und Annahme kommt (soweit ja klar) UND einer der Vertragsparteien seiner Pflicht nachkommt (in meinem Falle die sofortige Zahlung).
    Wir bleiben gespannt…

  43. Pudding sagt:

    @Mäc se Kneif
    haben die von deiner Kreditkarte schon abgebucht?

  44. Mäc se Kneif sagt:

    Der Rückruf der Dame ging übrigens auch so schnell, weil unser Gespräch mitgehört wurde und direkt das Feedback von den entsprechenden Stellen kam.
    Daran sieht man schon: bei Otto leuchten im Moment alle Alarmlampen.

  45. Mäc se Kneif sagt:

    @Pudding: das Abbuchen ist nicht der entscheidende Faktor. In dem Moment, wo ich meine Kreditkartennummer bei der Bezahlung eingebe, wird die Validität direkt geprüft. Und wenn Kreditkartennummer und Liquidität stimmen (und NUR dann) kann man die Bestellung überhaupt nur durchführen. Damit ist der Zeitpunkt der Bezahlung der Abschluss der Online-Bestellung.

  46. Pudding sagt:

    Ich kenn mich da ja leider nicht so gut aus, bin nur ein kleiner Techniker.
    Ich habe ebenfalls mit KK bezahlt.
    Mal sehen aber wir prüfen z.b. auch die Karten unsere Kunden wenn sie bei uns einchecken, einfach um zu sehen ob überhaupt genug geld für die übernachtungen drauf ist. Abgebucht wird aber erst am Ende. Wie gesagt bin kein Experte aber so machen wirs (sitze auch in einer anderen Abteilung nur habs eben so mitbekommen) um Missbrauch vorzubeugen.

    Und klar passen die nun genau auf
    hier gehts nicht nur um 1700€ sondern um Millionen.

  47. Mäc se Kneif sagt:

    Ich bin staatl. geprüfter Doppelkaufmann und habe auch keine Ahnung. Aber das BGB ist relativ simpel, was Kaufverträge angeht. Und das lässt – gerade in diesem Fall – viel Interpretationsraum.
    Ehrlich: ich sehe kaum Chancen für uns. Aber kampflos aufgeben werde ich nicht. Und irgendein erboster Besteller wird schon den Weg des Gerichts gehen – auf DEN kann man sich dann berufen.

  48. Pudding sagt:

    Aber was macht man in der Zeit?
    Wenn sie nun heute Abend alle Bestellungen löschen sollten, einer Klagt in ein paar Monaten kommt das Urteil dann kommts für alle anderen Bestellungen aber doch zu spät.

  49. Mäc se Kneif sagt:

    § 121 BGB:
    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.
    (2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre verstrichen sind.

    …oder so ähnlich. Einfach SOFORT meckern und auf sein Recht pochen. Solange man nicht sagt “ok, dann lassen wir es”, ist die Sache offen. Würde ICH sagen. Aber: abwarten.

  50. Ralf sagt:

    Problematisch ist jetzt allerdings, dass Otto nicht etwa die Kaufverträge als “nicht zustandegekommen” behandelt, sondern nachträglich den Kaufgegenstand anpasst (konkret in ein Notebook-Taschenset ändert: http://tinyurl.com/n8ussx ) und diese umgewandelten Kaufverträge als zustandegekommen erachtet. Die Anfechtung dieser “neuen” Kaufverträge wiederum obliegt nun den Kunden. Damit hat sich Otto die Einrede der Nichtigkeit nach 119 BGB verunmöglicht und den Kunden die Möglichkeit an die Hand gegeben, wegen arglistiger Täuschung zu klagen.

  51. wursthans sagt:

    hab gerade eine mail von Otto bekommen – Betreff: “10,- Euro für Sie! Herzlich Willkommen bei OTTO!” Klar, dass das automatisch kommt aber das ist genau das was ich meinte – dank dieser Aktion aus der Otto auch noch ungeschoren davon kommt, haben sie jetzt noch mehr Adressen, die sie mit Werbung vollmüllen können. Natürlich kann man sich von diesem Newsletter abmelden aber man hat schon mal einen Kaufanreiz durch die 10,-€. Ich verwette meine 4 Macbooks / Notebooktaschen darauf, dass Otto aus der ganzen Sache mit Gewinn rausgeht. Wir kriegen nichts, Otto bekommt neue Kunden, Aufmerksamkeit und mehr Umsatz. Und der, der den Fehler gemacht hat, wird nicht entlassen, sondern befördert. ;) Man muss sich heutzutage schon was einfallen lassen im Marketing…

    • Andre sagt:

      @wursthans
      Schau Dir das mit den 10,- Euro vor allem mal genauer an.
      Da hab ich letztens nämlich auch blöd geschaut.

      Das Angebot mit den 10,- Euro gilt nämlich nur bei Bestellungen bis zum 15.07.09.
      Na, merkst Du was? ;-)

      Mir haben sie das übrigens sogar per Post zugeschickt. Absendedatum 20.07. ;-)

  52. Ralf sagt:

    p.s: zu meinem Kommentar, wer eine Rechtsschutzversicherung hat ist jetzt klar im Vorteil!

  53. Mäc se Kneif sagt:

    @Ralf: Das Prinzip heißt aber “Antrag und Annahme”. Wenn sich beide einigen, gibt es einen Vertrag, zumal wenn der Antragsteller seine Willenerklärung durch eine Bestellbestätigung unterstreicht. Da kann man nicht einfach den Kaufgegenstand beliebig wechseln. Man kann schon, das entbindet den Verkäufer aber nicht von seiner Lieferpflicht.
    Du kaufst ja auch nicht mit Vertrag einen BMW und bekommst einfach einen Skoda.

  54. frankstone sagt:

    habt ihr schon mal wieder in die bestellhistorie bei otto.de geschaut? meine gestrige bestellung wird dort nicht mehr aufgeführt. die haben das einfach gelöscht!

  55. Mäc se Kneif sagt:

    @frankstone: ich kann meine nicht sehen, weil mir die PIN dazu fehlt. Aber (ich klinge wohl wie ein bockiges Kind): Vertrag ist Vertrag. Enfach löschen ist sicherlich keine Möglichkeit.

  56. alex sagt:

    bei mir wurden die bestellungen auch einfach gelöscht..

  57. Agent_Dexter sagt:

    Da ich mich ebenfalls nicht für diese Online-Abwicklung/-Einsicht angemeldet habe, kann ich nicht einsehen, was mit meiner Bestellung ist. Aber wenn man es bei OTTO jetzt für den richtigen Weg erachtet, die Bestellungen einfach zu löschen, dann – diese Prognose kann man wohl wagen – könnte sich das zu einem wahren Debakel für OTTO entwickeln. Was soll das denn bitte?!? Zu glauben, dass man aus dem Schneider ist, wenn man die Bestellungen löscht. Ich bin verdammt froh, dass ich etwas in der Hand habe. Auch wenn die Bestellbestätigung kein Vertrag zu sein scheint, kann ich auch als Laie davon ausgehen, dass die bloße Löschung einer auf Fehlern basierten Bestellung nicht rechtens ist. Vielleicht ist das zu hoch gegriffen, aber das wirkt so, als wolle man die Fehler vertuschen!

  58. otto..find ich gut sagt:

    wer hat denn einen screenshot gemacht als die artikelnummer aus der bestellbestätigung “21046992″ noch die artikelbeschreibung des macbook angezeigt hat und nicht ds taschenset von heute?? oder kann mir jemand einen link schicken wo ich diesen finde?? vieln dank!!

  59. Mariner sagt:

    @ Mäc se Kneif

    meine Bestellung wurde auch ohne Kommentar gelöscht. Gestern nur die Nachricht bekommen wo der Zugang meiner Bestellung per email bestätigt wurde…

  60. Mariner sagt:

    Na logo hab ich nen screenshoot gemacht

  61. screen sagt:

    Hier die Screens mit Artikelnummer und Artikelbeschreibung:

    http://img248.imageshack.us/i/otto6.jpg/

    http://img518.imageshack.us/i/otto8.jpg/

  62. alex sagt:

    “Warum dein nächstes Notebook ein MacBook Pro sein sollte.”

    lol.. vor ner halben stunde von apple ne werbung bekommen :-)
    ich wüsste schon warum mein nächstes eines sein sollte ;-)

  63. Klaus sagt:

    Hi zusammen, also ich bin Neukunde bei Otto und habe auch ein paar Macs bestellt ;-)

    Aufgrund der Höhe der Bestellung habe ich eine Aufforderung erhalten, eine Anzahlung zu leisten. Das habe ich getan und somit ist wohl nun eindeutig ein Kaufvertrag zustande gekommen. Freu mich auf die MacBooks :-)

    ————————————-
    Guten Tag, lieber Herr xxxxxxx,

    vielen Dank, dass Sie bei OTTO bestellt haben!

    Jetzt sollen Sie Ihre Wunschartikel natürlich ganz rasch bekommen. Allerdings macht die Höhe Ihres Auftrags eine Anzahlung erforderlich. Wir bitten Sie dafür herzlich um Ihr Verständnis.

    Damit Ihre Bestellung schnell bei Ihnen ist, überweisen Sie bitte die Anzahlung von xxx,00 EUR innerhalb der nächsten 14 Tage an:

    Otto (GmbH & Co KG)
    20088 Hamburg
    Konto-Nummer: 3100 1244 44
    Hanseatic Bank
    Bankleitzahl: 201 207 01

    Denken Sie bitte daran, beim “Verwendungszweck” Ihre Kundennummer anzugeben.

    Sobald Ihre Anzahlung auf Ihrem Kundenkonto eingegangen ist, beginnt die Lieferzeit. Bitte bedenken Sie: Die Lieferzeit einzelner Artikel kann sich ändern. Die aktuelle Lieferzeit Ihrer Wunschartikel erfahren Sie telefonisch unter 0391 – 566 54 10. Wir sind Montag bis Freitag von 6 – 24 Uhr für Sie da. Und am Wochenende erreichen Sie uns von 8 – 24 Uhr.

    Hamburg, 28.07.2009

    xxxxxxx

    Freundlich grüßt Sie
    Ihr OTTO-Kredit-Team
    ————————————-

  64. Klaus sagt:

    ;-) besser nicht…

    • alex sagt:

      nunja..
      otto verlangt meines wissens nach ca 20% anzahlung..
      also 10€ pro gerät :D
      viel erfolg, sieht ja somit wirklich gut bei dir aus :)

  65. otto..find ich gut sagt:

    @screen

    vielen dank!

  66. SlageHammer sagt:

    hallo zusammen, bin heute erst auf diese seite aufmerksam geworden. wurde ja schon ne menge geschrieben. bin ja auch mal gespannt auf die stellungnahme von otto. hier noch mal ein link im bezug auf “irrtum” von seiten otto.
    http://www.einfach.otto.de/s/Cat?sessionId=62b50345b9f8d7da6be2ceafe808f1a5&crI=776725#treePos
    komisch das das die bestseller mom sind :)

  67. frankstone sagt:

    zur Info:

    frankstone RT @gutjahr: Nachricht vom Otto-PR-Chef. #otto #macbook Er gibt mir das Interview. Habt Ihr Fragen? —> hashtag #ottomac

  68. BenS sagt:

    @ Mäc se Kneif: Vertrag ist zwar Vertrag; doch im Regelfall liegt bei automatischem Bestellablauf in Online-Shops bis zur Lieferung der Ware gar keiner vor! Dein Angebot, die Ware zu den erwähnten Konditionen zu kaufen, steht im Raum und du bist als Kunde daran gebunden. Eine Annahme dieses Angebots durch den Online-Shop, durch die der Vertrag zustande kommt, setzt irgendein Verhalten des Anbieters voraus, das als rechtswirksame Willenserklärung zu werten ist – im Zweifel erst die Versandmitteilung oder die tatsächliche Lieferung der Ware. Rein automatisierte Mitteilungen genügen idR nicht (es sei denn, es können aufgrund angeschlossener Warenwirtschaftsysteme verbindliche Angaben zur Lieferung gemacht werden o.ä.)

    In dem Fall, den Klaus schildert, sieht die Sache hingegen anders aus: Wenn die Mail tatsächlich von einem Mitarbeiter bei der Bearbeitung der Bestellung persönlich versandt worden ist, sieht es sehr gut aus – Daraus kann dann nämlich eine Annahmeerklärung abgeleitet werden. Dann müsste Otto später wirksam angefochten haben – solange besteht Anspruch auf Lieferung!

  69. jovelstefan sagt:

    komisch auch, dass die den fehler immer noch nicht korrigiert haben. irgendwie hat man den eindruck von ein bisschen überforderung. http://www.einfach.otto.de/s/AC?a=39774

  70. Ich hatte mal 10 Notebook’s im Wert von über 5000€ für 0,79€ das Stück gekauft.
    Mhh, wurde aber auch Storniert ;)

  71. Mäc se Kneif sagt:

    @Daniel: deine Freundin Clara ist ja ne ganz Nette… Weiss sie, wo du überall Bilder von ihr streust?

  72. iPott sagt:

    Wenn man auf den Link von jovelstefan klickt erscheint zwar, dass die Ware ausverkauft ist, aber wenn man das Macbook dann doch in den Warenkorb packt, steht dort nach Anmeldung “lieferbar”.

    Wenn ich da jetzt bestelle, was wird wohl passieren? ;-) ;-)

  73. heinz sagt:

    @Mäc se Kneif: welche ist es denn? sandra oder clara?

  74. BerndDasBrot sagt:

    Naja, beim MacBook steht ja immerhin “ausverkauft” dabei. Aber das Acer für 29,99€ ist wohl noch zu haben: http://www.einfach.otto.de/s/AC?a=40015

  75. Lump sagt:

    Naja iPott hat schon recht!
    in den warenkorb legen… zur kasse gehen… einloggen.. und siehe da… status lieferbar.

    1 Notebook, Apple, »MacBook Air (MC233/A)« 21046992
    Zahlungsart: auf Rechnung
    Liefertermin: Normalservice
    Lieferadresse: Standard
    je € 49,95
    Lieferbar

    :)

  76. Anja sagt:

    Ab wann muss man denn bei Otto in Vorkasse gehen? @Klaus, da musste ja ordentlich zugelangt haben bei 50 Euro pro Stück ;)

  77. Roman sagt:

    Und schwupps gibts statt dem Macbook nur noch Schuhe :D

  78. BerndDasBrot sagt:

    …und statt dem Acer eine Hakenleiste *staun* :D

  79. LongJohn sagt:

    jetzt mal nix für ungut, aber der blog hier taucht in jedem artikel auf, der sich mit der sache beschäftigt. wenn den nicht einer von Otto mal im Auge behält, dann weiß ich ja auch nicht. ganz getreu dem Motto “Vorsicht, Otto hört mit” ;)

  80. iPott sagt:

    Hm, vielleicht hätte ich die Bestellung abschießen sollen…
    Vielleicht ist das noch im Browser Cache…

  81. iPott sagt:

    Nö, ist nicht mehr da…

    Soll ich mich jetzt ärgern, oder glücklich sein, keine Turnschuhe gekauft zu haben…
    Werde da gleich beim Bierchen drüber nachgrübeln.

  82. ringo sagt:

    Die Firma Otto denkt aber gar nicht daran, die bestellten Macbooks derart günstig herzugeben. Gegenüber dem Kölner „Express“ sagte ein Otto-Sprecher

    „Durch ein technisches Versehen wurden auf otto.de hochwertige Notebooks zu einem Preis von 29,99 und 49,95 Euro angeboten. Schon auf den ersten Blick konnten die Kundinnen und Kunden erkennen, dass es ein solches Schnäppchen gar nicht geben kann. Dennoch bedauern wir das Versehen. Allen Kunden, die die Notebooks dennoch bestellt haben, geht in den nächsten Tagen ein Brief zu, in dem wir persönlich unser Bedauern zum Ausdruck bringen.“

  83. Q. Werty sagt:

    Naja…eigentlich kanns Otto ja egal sein und liefern. Wenn sie dann demnächst Insolvenz anmelden machts letztlich auch keinen Unterschied mehr.

  84. wursthans sagt:

    and the winner is: Hama. :)

  85. alex sagt:

    die bestellung über einfach.otto wurde jetzt natürlich auch kommentarlos gestrichen..

  86. Ariadne sagt:

    Also, laut Bestellauskunft auf otto.de ist meine Notebooktasche (statt HP Notebook) versendet worden, das Macbook ist klammheimlich aus meinen Bestellungen gelöscht worden.

  87. [...] zu diesem und ähnlichen Sachverhalten lesen können, u. a. sei auch an dieser Stelle wieder an Scherzinfarkt verwiesen, der bereits seit heute Vormittag Kommentare und Meinungen zu diesem Desaster sammelt. [...]

  88. Pudding sagt:

    Ich denke mal wenn man eine Anzahlung tätigen musste und wenn sie Taschen versendet haben hat man eine ganz gute Chance das anzufechten.
    Alle anderen werden aber wohl Pech haben :)

  89. Marvin sagt:

    eigentlich wollte ich mich aus der diskussion raushalten, aber mir gehen seit gestern zwei sachen durch den kopf, die hier noch garnicht angesprochen wurden…

    also, die erste, nur als randkommentar…
    otto, ein onlineshop mit, nach eigenen angaben, rund einer million besucher am tag und einen millionenumsatz (ich vermute sogar milliarden) im jahr…
    den fehler haben die gemacht, das haben die schon zugegeben, aber ich glaube nicht, dass otto dadurch pleite geht, wie es manche in den kommentaren heraufschwören…
    es sind dadurch auch auf keinenfall zehntausende arbeitsplätze in gefahr!
    irgendwo stand, das sich der geschätzte schaden auf ca. 15 million euro beläuft, allerdings ist das nur der umsatz! der einkaufspreis liegt weit weit dadrunter!!

    zweite sache ist, das es schon ein sehr komischer zufall ist, das dieser lockpreis von 29 bzw 49 euro nicht bei einem artikel falsch ausgezeichnet wurde, sondern gleich bei 4-5 (oder gar noch mehr)!!!
    ich hatte schon öfters einblicke in online shops und auch wenn ottos online shop sicherlich ne eigenentwicklung ist und auf einem anderen niveu als ein 0815 open source projekt, gehe ich stark davon aus, das man auch beim otto online shop artikel einzeln einträgt, bzw. preise vergeben muss!
    entweder marketing strategie oder ein sehr sehr ungewöhnlicher fehler.
    denn auch acer (glaube ich) notebooks standen zu einem geringeren preis von 29 euro im shop…
    auch das ändern des artikels, im nachinein, in die notebook tasche ist ein eingeständnis und wie schon weiter oben geschrieben ein täuschungsversuch des kunden…

    es gibt doch auch gerichtsurteile wo leute eine originalverpackung von irgendeinem artikel verkaufen, dort auch technische details vom artikel selber in der artikelbeschreibung stehen und somit der kunde getäuscht wird bla bla, ihr wisst was ich meine…
    sowas nennt man, wenn es ein kleinbürger macht, richtig, BETRUG…

    naja, ich wünsche euch auf jedenfall allen viel erfolg!

  90. Tim sagt:

    “Der Einkaufspreis liegt weit drunter” – und von was träumst du nachts?

  91. Timmiboy sagt:

    Von einer Welt ohne Tims, die einem andauernd auf die Nerven gehen.

  92. [...] will aber mein Billig-MacBook!Auf Teil 1 und Teil 2 der inzwischen gut bekannten Billig-MacBook-bei-Otto-Soap folgt nun Teil 3. Nach einem ziemlich [...]

  93. Nächste Runde: Die komplette Tageszusammenfassung der Otto-Story inklusive Anwalt, Verbraucherschutz und Otto findet ihr hier:
    http://www.scherzinfarkt.net/2009/07/macbook-fur-4995-euro-die-tageszusammenfassung/

  94. Keks sagt:

    ich habe um 1 Uhr nachts bestellt!
    Es kann nicht sein, dass Otto das nicht in der Zeit hinbekommen hat!

  95. .andi sagt:

    Sorry, aber da kannst du lange warten, weil es sich wirklich um einen Irrtum handelt. Egal was ich von solchen Versandhäusern halte, aber solche Fehler passieren leider mal. Gibt es denn niemanden in euren Kreisen, der nicht auch mal einen Fehler in Datenbanken gemacht hat. Shit Happens.

  96. iPott sagt:

    Jepp, rein vom kaufmännischem her muss man ganz klar sagen, dass dieser Fehler offensichtlich ist. Daher hat Otto auch das Recht, die Lieferungen zu verweigern. Wie man schon weiter oben geschrieben hat, kann man mit normalem Menschenverstand nicht wirklich annehmen, dass man ein Notebook, geschweige denn ein Macbook (Hallo?) wirklich für läppsche fuffzig Euro bekommt.

  97. Marvin sagt:

    in jedem dritten prospekt gibt es hightech zu niedrig preisen, meistens mit einem sternchen gekennzeichnet, da man noch zusätzliche verträge annimmt, aber die preise sind keinesfalls ungewöhnlich!
    genauso wie man öfters netbooks für einen euro angeboten bekommt, bei otto stand neu im sortiment, 49 euro… als kunde kann man da nicht von einem preisfehler ausgehen, es sei denn man kennt den ursprünglichen preis von einem anderen onlineshop etc.

  98. fabian sagt:

    @Marvin

    15 millionen sind wahrscheinlich zu hoch gegriffen, aber lass nach unten rechnen und eine million annehmen: was meinst du, wie dieser verlust – so er denn zustande kommt, was nicht der fall sein wird – wieder reingeholt werden soll?

    zehntausende arbeiter ist sicherlich übertrieben, aber sagen wir fünfhundert. die familien haben. ist das für dich verschmerzbar? wenn ja, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, was ich noch dazu sagen soll…

    deine einblicke in online-shops in allen ehren, aber wie du orakelst und behauptungen aufstellst zeigt nur, wie wenig ahnung du von der materie zu haben scheinst.

    selbst ne einfache php-mysql-geschichte von nem 0815-shop ist komplex genug, als dass man solche fehler einfach mal ferndiagnostizieren könnte…

    …und wer hier von täuschung qua marketing spricht, der sollte sich mal fragen, wie es um seine eigene suggestion bestellt ist.

  99. wozzel sagt:

    Tja, so sind Sie bei Otto – leider ist Quelle keinen Deut besser. Diese Läden sollten besser aus dem Online-Handel verschwinden. Die haben´s einfach nicht drauf. Aber zum Glück bereinigt sich der Markt gerade und bis zum Jahresende wird es Quelle schon nicht mehr geben. Wer sein Geschäft nur auf den Druck eines Katalogs baut und hofft, damit Unsummen an Kohle binnen 6 Monaten reinzuholen, der hat das Geschäft tatsächlich nicht kapiert. Die kurzfristige Standort Aktivismus von Seehofer ist absolut Realitäts-blind. Da werden wieder Steuergelder verprasst für Engpässe und Inkompetenz. Dabei ist der Laden schlechtweg Pleite. Neben einem schlechten Ruf, vergraulen sie Kunden u.a. dadurch dass Werbeangebote nicht eingehalten werden, die Hotline keine Auskunft geben kann und eine Hand nicht weiss, was die andere tut. Dieser Artikel über MacBooks für 49,90 passt gut dazu. Schweineteure Shopsysteme – aber nix geht vernünftig. Naja, zumindest hat die IT-Firma, die den Shop verkloppt hat ihre Kohle (hoffentlich) bereits in der Tasche. Gute Nacht Quelle und Otto.

  100. [...] Lawblog und Scherzinfarkt] Autor: Datum: Kategorie: Tags: Kathrin Grannemann , Chefredakteur [...]

  101. [...] 49,95 Euro im Angebot hatte. Der zweite Akt dann am Mittwoch, als Otto sich bei den ersten Kunden telefonisch meldete und auch offiziell sagte, dass es natürlich ein Fehler war. Eine Zusammenfassung des Tages gibt es [...]

  102. [...] für ein Notebook-Zubehörset gelten. Details zum Hergang im Blog Scherzinfarkt (eins, zwo, drei, [...]

  103. [...] Blick zurück: • Schnäppchen-Shoppen bei otto.de • MacBooks für 49,95 Euro – der Tag danach • MacBooks für 49,95 Euro – die Tageszusammenfassung • Otto: Preis-Panne wird zum [...]

  104. [...] ausnutzen wollen. Nachdem Otto den Fehler bemerkt hatte, wurde die Webseite korrigiert und die Kunden versucht zu überzeugen, daß sie eigentlich “nur” eine Klapprechnertasche erworben hätten. Die rechtliche [...]

  105. [...] es sich bei diesen Preisen um einen Fehler handelte, war offensichtlich. Wenn man diversen Berichten glauben darf, hat Otto als erste Reaktion versucht, den Bestellern der Notebooks ein Taschenset [...]

  106. Klaus sagt:

    Otto wird das MacBook nicht zu dem (falschen) Preis liefern. In den AGB steht ja nicht umsonst “Irrtümer und Druckfehler vorbehalten”. Dann muss schon jeder Kunde für sich selber eine Herausgabeklage führen, trägt dabei aber auch das Prozesskostenrisiko. Das wird im Zweifel eine teure Angelegenheit für den Kunden im Falle des Unterliegens. Einen teureren Preis nur fürs Prozessieren und am Ende kein MacBook.

  107. [...] Rechtsanwalt Ronny Jahn weiß, ob es MacBooks für 50 Euro [...]

  108. [...] Domke vom Wartower über die Games Convention Online 28:38 Rechtsanwalt Ronny Jahn weiß, ob es MacBooks für 50 Euro gibt 33:46 Blogger privat mit Holger Klein von Stackenblochen [...]

  109. Frank sagt:

    Glaubt ihr im Ernst, ihr werdet damit durchkommen ?

    Auf welchem Planet lebt ihr ? Werdet mal wach… Man, wie naiv die Menschen sein können…

    Schon mal was von Irrtum gehört ?? Geht noch mal zur Schule.

  110. [...] möchte ist hier richtig – die ganze Otto-Story: • Schnäppchen-Shoppen bei Otto • MacBooks für 49,95 Euro – der Tag danach • MacBook-Panne – die Tageszusammenfassung • Preis-Panne wird für Otto zum PR-Desaster [...]

  111. Derda sagt:

    herrlich…erst versuchen alle einen offensichtlichen Fehler von OTTO auszunutzen und heulen dann rum wenns nix wird. Da wird dann auch mit Anwalt etc. gedroht. Ihr seid echte Helden!

  112. Gernot sagt:

    Selig sind die geistig Armen. Wie man nur ernsthaft annehmen kann, ein Notebook zu diesem Preis zu bekommen, ist mir ziemlich rätselhaft.

    Zum Glück werdet ihr mit eurer Klage nicht durchkommen. Meine Fresse, ihr habt einen Einkaufsgutschein über 100€ für nichts erhalten! Und dann noch auch klagen?

  113. Getlost sagt:

    Meiner Meinung nach ist das, was ihr abzieht, moralisch keinen Deut besser als Diebstahl.

    Euch war Glasklar, dass das ein Versehen ist und ihr nutzt es schamlos aus. Was würdet ihr davon halten, wenn ihr der Kellnerin versehentlich einen 100er statt einen 10er in die Hand drückt, sie sagt “ok, Angebot angenommen” und mit eurem Geld davonzieht?

    Herzlich Willkommen auf einer Stufe mit Abmahnanwälten, Hauptversammlungsblockierern und sonstigem gesellschaftlichem Bodensatz der versucht, aus rechtlichen grauzonen auf pure Kosten anderer egoistisch Vorteile zu erschleichen. Ihr seid der Grund, wieso jeder kleinste Scheiß gesetzlich zementiert werden muss. Ich hoffe, ihr verliert und die Verfahrenskosten ziehen euch die letzte Hose aus ;)

  114. AlexM sagt:

    An Getlost: – besser könnte ich auch nicht ausdrucken!! Schande und Scham !!!
    Wie kann man so einen moralischen Verfall annehmen? Leute, ihr soll euch schämen, das was Ihr da abzieht, das ist schlimmer als Diebstal!!

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© Florian Meyer 2010