Scherzinfarkt
28Jul/0986

Schnäppchen-Shoppen bei otto.de

Aufregung heute Nachmittag im Internet: Der Versandhändler Otto hatte auf seiner Website Notebooks im Sonderangebot: Für 49,95 Euro gab es wahlweise ein MacBook Pro oder auch das superschicke MacBook Air (kostet sonst 1699,99 Euro). Kein Wunder, dass es im Internet rund ging. Eine Zusammenfassung der Ereignisse...

Ein MacBook Ait für 49,95 Euro

Ein MacBook Ait für 49,95 Euro


Es war etwa 14 Uhr, als ich bei Twitter folgenden Tweet von mywayhome las:

MacBook Air für 50€ bei Otto.de!! Auch wenns ein Fehler ist. Zurückschicken kann ich alles!! ;) http://tr.im/appleotto #bestellt #thnkmeltr

Ich konnte es erst nicht glauben. Aber ein Klick auf den Link und siehe da: Otto meint's wohl ernst! Absolute Kampfpreise! Ein MacBook Air, das normalerweise 1699,90 Euro kostet, gab's für 49,95 Euro. Da habe ich gleich zugelangt und eins auf Rechnung bestellt.

Kurz darauf schickte dann MarcusWessel einen Link zu einer Rechtsinfo-Website, wo ein Fall nachzulesen ist, in dem ein Versandhaus bei einem Auszeichnungs-Fehler die Ware trotzdem liefern musste. Allerdings auch aus dem Grund, weil es um Vorkassen-Zahlung ging. Also bin ich schnell nochmal zu Otto.de gerannt und hab noch ein MacBook Air bestellt - und diesmal mit Kreditkarte gezahlt.

In der Zwischenzeit verbreitete sich der Link bei Twitter immer mehr, zahlreiche Follower meldeten sich, wollten Infos, rieben sich die Augen, bestellten sich die günstigen MacBooks. Ich verbreitete die freudige Kunde im Büro, erzählte Kollegen vom Schnäppchen. Die waren wohl ein wenig skeptisch, wollten nicht gleich zugreifen. Vielleicht dachten sie, dass es sich bei dem Preis nur um einen Fehler handelte...

Die AGB von Otto sehen allerdings keine Fehler vor. Also wird's wohl ein Schnäppchen-Einkauf gewesen sein. Und als ich gehört habe, dass der günstige Preis auch für das MacBook Pro gilt, habe ich mir auch ein solches bestellt - auch per Kreditkarte.

Meine Bestellbestätigung: Ein MacBook Air für 49,95 Euro

Der Beweis: Ein MacBook Air für 49,95 Euro

Nach zwei Stunden Schnäppchen-Shoppen und virtuellem Wahnsinn bei Twitter haben die Jungs und Mädels dann aber wieder an der Preisschraube gedreht: Das MacBook Pro kostet inzwischen wieder 1699,90 Euro. Schade für die, die kein günstiges bekommen haben.


Die ganze Otto-Story:
Schnäppchen-Shoppen bei Otto
MacBooks für 49,95 Euro - der Tag danach
MacBook-Panne - die Tageszusammenfassung
Preis-Panne wird für Otto zum PR-Desaster
Otto?....find ich (jetzt wieder) gut!
Neues von Otto am Freitag

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About Florian Meyer

Online-Redakteur aus Köln, Netz-Junkie, Twitterer, Beobachter, Schreiber
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  1. Ich habe dann auch nochmal gleich eines per Kreditkarte hinterher bestellt. Und immer noch gibt es das kleine MacBookAir ab und zu für 49,95 wenn man F5 drückt.

  2. Ich habe auch welche bestellt. Aber über Barzahlung. Toi toi toi! Schnäpchen des Lebens oder Enttäuschung? Braucht man einen Anwalt, um das nachher durchzusetzen? Habe ja schließlich auch die Bestätigungen. Vielen Dank für das schnelle Tweeten und das Teilen von solch super Tweets. Bitte mehr davon!!!

  3. gelten die agb’s auch wenn man auf rechnung bestellt hat? whaa, ich hab keine kreditkarte /:

  4. Ich habe mir ebenfalls ein MacBook Air bestellt. Allerdings auf Rechnung. Bin gespannt wie sich die Sache entwickelt.

  5. @mywayhome Hab da gerade angerufen, weil ich eins zuviel bestellt hab und die Dame meinte, ich hab Taschensets bestellt.

  6. Sowas, muss mal öfter passieren. Auch 6 Acer Notebooks waren auch jeweils für 29,90 und 49,90 zu haben, deren preise liegen normal bei 999.90 und 1499,90. Bin mal gespannt ob auch das richtige geliefert wird.

  7. Wenn man immer wieder aktualisiert springt es zwischen den 50 Tacken und dem echten Preis hin und her – kann man es an der richtigen Stelle stoppen? Will auch!!

  8. Diese Taschensets sieht man ja (inzwischen?) auch als Produktbild.
    Da wird nur der falsche Text bei Bild und Preis gelandet sein. Na gut, nehme ich das Paket halt einfach nicht an.

    …aber vermutlich kommt es genau dann an, wenn ich nicht da bin und meine Nachbarn es annehmen :/

  9. Die Taschenbilder hatten mich auch irritiert, aber unten standen als Artikelbeschreibung die techn. Daten des Macbooks.

  10. ihr vögel :-D viel spaß mit euren taschen… vor allem den schlaubergern die mit cc bezahlt haben…

  11. Dass man jetzt mit der “Ausrede” kommt, es würde sich nur um ein Taschenset handeln, hab ich mir schon fast gedacht. Ich habe das HP X18-1310eg für 29,99Euro (eigentlicher Preis liegt bei 1500 Euro) bestellt. Danach habe ich mir eine Bestellbestätigung dafür ausgedruckt und mir per Mail die Bestellung des Gerätes zum angegebenen Preis bestätigen lassen. Obwohl auf dem Bildern u.a. eine Tasche abgebildet war, war eben auch das Bild vom Notebook dabei UND massig technische Angaben zu dem Notebook auf der Seite, die unmöglich für die Tasche gelten können. Aus keiner meiner Bestätigungen geht hervor, dass ich eine Tasche, also Zubehör, gekauft habe. (sondern eben das genannte Notebook von HP). Wenn die mir jetzt damit kommen, dann … Ja was eigentlich…?

  12. Also meine Bestellnummer führt zu nem MacBook, jetzt mit aktualisiertem Preis von 1999,90… Also nix mit Taschensets… :D

  13. N’Abend zusammen.
    Also wie es scheint war ich ja einer der Ersten, die diese frohe Kunde zu Twitter gebracht haben.
    Ich persönlich habe über einen Anruf eines Freudes davon erfahren. (Merke: Twitter ist nicht immer der schnellste Nachrichtenkanal).

    Ich habe mir dann (noch vor posten des Links) ein MacBook Air und ein MacBook Pro bestellt.
    In jeglichen “Dokumenten” von Otto ist KEINE Rede von dem ominösen Taschenset.
    Artikelbeschreibung, Artikel im Warenkorb und Bestellungsbestätigung (Sowohl im Web als auch per Mail) sprechen eindeutig von den gewünschten MacBooks.

    Ich werde heute Abend noch Rücksprache mit meiner Schwester/Anwältin halten. Dem klaren Menschenverstand nach sollten wir aber vollkommen im Recht sein. Otto hat hier schlichtweg einen Fehler gemacht. Und laut der gültigen AGB (http://www.otto.de/agb) gibt es eine Klausel à la “Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

    Desweiteren habe ich zu keinem Zeitpunkt eine anders lautende Vereinbarung akzeptiert und bestätigt.

    Ich bin sehr gespannt, was hier bei rauskommt und möchte desweiteren nicht wissen, wie Otto im Internet zerissen wird, wenn sie den (mit Sicherheit) tausenden Käufern “nur” Taschensets schicken!

    Viele Grüße aus Köln, Oliver

  14. Hmm, geht ja immer noch. Hmmmm… Soll ich? Soll ich?

  15. ..oh, genau am ende der bestellung war dann ne tasche abgebildet Oo

  16. servus!
    ich habe auch mal bestellt, jedoch ist denke ich klar dass man taschen liefern wird..
    ich bin trotzdem mal gespannt..

  17. Meine Bestellnummern gehen auch auf das aktualisierte Macbook Air für € 1.199,90 (21046992) allerdings sind Macbook Pro und Air mit der gleichen Nummer ausgewiesen und die Taschen angeblich auch ? Naja, Schaun wir mal ;)

  18. beim artikel “mc233/a” handelt es sich mit sicherheit um das taschenset. viel spaß damit! allerdings haben andere, u. a. ich, heute nachmittag auch beim artikel “mc234/a” für ebenfalls ca. 50 euro zugeschlagen. hierbei handelt es sich um das notebook, das nun auch mit dem aktuellen preis angeboten wird.

  19. Oh, hab dann beim pro nochmal geguckt und die technischen details sind eindeutig! Mal gucken… wenn es zu leicht ist, schick ich es wieder zurück :D

  20. unter “weitere Bilder” ist im übrigen auch das Mac book Air abgebildet. Das hab ich ja auch gekauft :P

  21. § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB

  22. jetzt ist unter “bestellungen bei otto” in “mein otto” schon vom taschenset die rede..

  23. Krass, immer wenn ich nach dem google was ich gekaut habe, also macbook pro mb990da .. dann seh ich das macbook, aber wenn man sich etwas weiter klickt, kommen wieder die taschen. Da fühlt man sich irgendwie verarscht. Jetzt steht da auch ausverkauft xD

  24. P.S. Kann mal einer schreiben was zu tun ist, wenn es wirklich nur die Taschen sind? Merk ich ja dann am Gewicht direkt an der Tür. Kann ich einfach die Annahme verweigern? Habe ich dann noch irgendwelche kosten? Hab Barzahlung gemacht.

  25. Wir haben leider keins.
    Aber an alle anderen viel Glück

    GRINS

  26. Ähm, vielleicht einfach vom 14-tägigen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen und das Paket zurückschicken? Wär jetzt meine logische Schlussfolgerung.

    Oder erstmal eine Kopie der Auftragsbestätigung zurückschicken und die Lieferung der bestellten Ware fordern. ;)

  27. ich habe auch das MC234 a wobei es sich definitiv um das notebook handelt erworben :-)

    du kannst es wie bei jedem beliebigen versandhaus einfach auf deren kosten zurück schicken;-)

    • das hab ich auch bestellt kayajana. steht bei dir nun in der otto-bestellhistorie auch, du hättest das taschenset bestellt?

  28. Als ich die Bestellung abgeschickt habe, war ebenfalls nur die Tasche mit der Beschreibung des MacBooks zu sehen. Die BestellNr in meiner Rechnung führt mich aber nun zur korrekt Artikelbeschreibung mit korrekten Bild vom MacBook …Mal schaun, was bei raus kommt!

  29. Habe es mir ebenfalls bestellt, die Bestellbestätigung kam an und verwies auch auf MC234. Man darf gespannt sein.

  30. Ihr wisst aber schon, das da ab 49,95 steht?

  31. @alfons: Nur in der Übersicht, nicht bei dem Artikel direkt. Und wie gesagt, wir haben Bestellbestätigungen erhalten.

  32. ich ärgere mich gerade darüber warum ich keine 24 lieferung bestellt habe:-(

  33. Das einzige, was helfen KÖNNTE: Die AGBs sehen keine Fehler vor…

  34. ich hab 24Std Lieferung gemacht, am 30.7. wird geliefert …

  35. @alfons hier steht nix mehr von ab und das sind die rtikel, die ich mir angeschaut habe und dann eben auch gekauft http://twitpic.com/bxht4

  36. Ich habe sowohl Air als auch Pro bestellt, in beiden Bestätigungen ist die Bestellnummer 21046992, die wiederum führt auf das 13,3″-MacBook (das ältere). Bin sehr gespannt, was da jetzt passiert, auf jeden Fall wird Otto sich dazu noch irgendwie äußern müssen.

  37. Gemma
    18:46 on Juli 28th, 2009
    und ich hab sowas mal wieder nicht rechtzeitig mitbekommen =(
    könnte momentan für mein Studium wirklich eins gut gebrauchen……………..
    ABER falls jemand von euch dabei ist der sich genug notebooks gekauft und Mitleid mit einer 22-jährigen Studentin hat, dann meldet euch bitte………………..

  38. In meiner Bestellbestätigung steht das MBP, in der BEstellhistorie das Taschenset. Ich bin gespannt was da auch mich zukommt.

  39. das wird nicht funktionieren. ähnliches war schonmal bei amazon mit notebooks für 30-50 euro. der versandhandel kann sich dann darauf berufen dass es ein offensichtlicher systemfehler war und storniert die bestelluing per mail selbst. hatte es damals auch versucht. ich glaub kaum, dass otto das anders handhaben wird.

  40. GRAAAAAAAH! xD Hat zufällig einer ein günstiges übrig xD Ich zahl auch das doppelte :P

  41. Wenn ihr schon eine Bestätigung habt das es Versendet wird dann habt ihr Rechtlich gesehen ein abgeschlossenen Vertrag in dem Otto mit dem Versand dieses bestätigt.

    Aber ich denk mir das ihr keine bekommen werdet. Die werden sowas schon mal durchgesprochen haben wenn es zu solchen Fehlern kommen sollte. Und irgendwo eine Klausel haben.

    Gruß..

  42. Bei offenkundiger Divergenz von Listenpreis+Angebotspreis werden die Verträge mit Sicherheit (erfolgreich) angefochten werden

  43. Man muss sich mal an die Presse wenden, die können druck ausüben, otto muss sich dann dazu stellen, und sie Sache klarstellen. Sie wollen in der Öffentlichkeit bestimmt ein gutes Gesicht machen.

  44. Oben steht beim Abschluss der Bestellung links im Bild das Taschenset ^^

  45. Die Presse ist vielleicht kein schlechte Idee. Aber Otto wird in der Öffentlichkeit auch nicht als Unternehmen dar stehen, dass alles mit sich machen lässt
    Wir wäre’s mit einer Sammelklage unter Berufung auf das Urteil, welches oben im Artikel steht;)
    Naja, ich bin gespannt was draus wird!

    Bei Dell gab’s doch ähnliches vor ein paar Wochen/Monaten. Hat Dell geliefert oder was ist passiert?

  46. Ihr Schmarotzer…
    selbst wenn es Euer Recht ist.. da stecken Arbeitsplätze dahinter!
    Das hier keiner ein schlechtes Gewissen hat…
    Da hat jemand einen Fehler gemacht und ihr nutzt das ganz bewusst aus…
    unglaublich..

  47. Wenn es ein fehler war dann ein systemfehler bzw. Preisfehler. Im folgenden Link hat einer bei Otto angerufen und sie sagten es sei ein Preisfehler http://bit.ly/vByb3

  48. Wie dumm seid ihr eigentlich?

    Das passiert andauernd, dass irgend ein Onlineshop mal nen Feher macht.

    Meint ihr, die liefern jetzt deswegen 10000 Macbooks im Wert von 17 Mio Euro aus deswegen?

    Hoffentlich bekommt ihr am Ende alle so ne scheiß Tasche für 50 Euro und ärgert euch grün und blau deswegen.
    Ihr Pfeiffen.

  49. Wenn ich eine Tasche bekommen sollte oder zwei, werde ich mich nicht tot ärgern die werden dann einfach zurückgeschikcht weil der falsche Artikel geliefert wurde. Aber warum sollte man das Risiko nicht eingehen.

  50. Ihr habt (noch) keinen wirksamen Vertrag. Otto hat Euch den _Eingang_ Eurer Bestellung bestätigt. Es hat Euren Vertrag noch nicht angenommen (Otto AGB: “Der Kaufvertrag/Kreditkaufvertrag wird nach Erhalt der Ware durch Ihre Billigung bindend, spätestens jedoch nach Ablauf dieser 14-tägigen Rückgabefrist. “) Für einen wirksamen Vertrag ist die Annahme entscheidend. Zudem kommt eine Anfechtung seitens Otto in Betracht; die muß auch nicht in den AGB geregelt sein. Im Ergebnis: Es ist unwahrscheinlich, daß Ihr am Ende ein Macbook für 49,00 erhalten oder behalten werdet.

    • Habe zwar auch zwei Macs Bestellt, muss dir aber trotzdem recht geben.

      “Wenn der Lieferant lediglich den Zugang bestätigen möchte, sich die Annahme des Angebotes aber noch offen halten will, muss er dieses eindeutig klar stellen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002 – 9 U 94/02,).”

      Otto hat mein Angebot noch nicht angenommen und wird es auch nicht machen.

      Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    • Entweder sagen die, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, oder dass ein Erklärungsirrtum (Otto hat irrtümlich den falschen Preis genannt) gemäß § 119 Abs. 1 BGB vorliegt. Aber man kann’s ja mal probieren. Hab mir ein HP Notebook bestellt, aber bei meiner Bestellnr. komme ich jetzt direkt auf so ne blöde HAMA-Tasche :(
      und wenn nix hilft schick ich das kostenlos zurück, hab ja was anderes bestellt, als geliefert wurde.

  51. Da sind wohl en paar sauer das sie keins mehr bekommen haben :)

  52. Jedoch ist es rein rechtlich logischerweise so, dass wenn per Vorkasse bezahlt wurde, und Otto diese Zahlung anstandslos akzeptiert hat, dadurch indirekt auch das Angebot akzeptiert hat. Denn wer sich bezahlen lässt, ist auch damit einverstanden dass das Geschäft zustande kommt. Anfechtung mag sein, aber damit sind auch Schadensersatzansprüche verbunden. Nehmen wir mal an “rein hypothetisch” man hätte das Notebook bereits gewinnbringend weiterverkauft, dann wäre der ersatzfähige Schaden auch der entgangene Gewinn, also bei einem guten “Verkaufspreis” gerne auch mal 1700 €!

  53. Was soll Otto da anfechten…die schicken euch diese kack Tasche und ihr könnt dann 3,90 bei der Post fürs Zurücksenden bezahlen.

    Ihr scheiß Aasgeier, völlig blind vor lauter Gier, ihr wiedert mich an.

  54. Also ich freue mich auf mein MacBook und nehme auch die Arbeitslosigkeit Zehntausender dafür gerne in Kauf.

  55. @ ohoeppner

    Selten einen derartig unqualifizierten Beitrag gelesen. Wenn ich für jeden derartig dummen Kommentar 49,95€ bekommen würde, hätte ich noch ein paar MacBooks mehr bestellt!

  56. Versuch macht kluch, liebe Leute! Ich glaube auch nicht dran, aber ggf. schickt man die Tasche eben wieder zurück. Etwaige Unkosten wird Otto ja sicherlich zahlen, wo sie doch auch den Fehler gemacht haben.
    Ich habe übrigens meine Bestellbestätigung und mit VISA gezahlt. Vielleicht gibt´s ja am Ende irgendeinen Vogel, der klagt – und auf dessen Urteil man sich berufen kann.

  57. Richtig. Das war kein Kaufvertrag. Ich glaube immer mehr, dass die Politiker recht haben. Das Internet scheinen viele mit einer Art Abenteuerspielplatz im rechtsfreien Raum zu verwechseln.

  58. Ach nein? Es war kein Kaufvertrag? DOCH!

  59. Also die Taschen sind alle ausverkauft….warum das den???

  60. Ich sage: Nieder mit dem Kapitalismus!

  61. Wäre es genau andersherum, würde da stehen “Tasche+Putzset” und es wäre dazu ein MacBook abgebildet dann würde niemand und auch nicht Otto auf die Idee kommen, bei dem Angebot handle es sich um das MacBook und nicht die Tasche.

    Nun wird hier beim MacBook Pro in der Artikelbeschreibung jedoch genau dieses angepriesen und plötzlich macht also das Photo den Gegenstand des Angebots aus?

    Verkehrte Welt.

  62. Kein kaufveetrag: Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme). Rechtlich gesehen stellt eine Web-Information wie ein Prospekt oder eine Schaufensterauslage kein verbindliches Angebot, sondern nur eine Einladung an Kunden dar, ein Kaufangebot abzugeben (“invitatio ad offerendum”). Erst wenn der Händler das Kaufangebot des Kunden (an der Kasse oder durch ausdrückliche Bestätigung) annimmt, ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, der zur Lieferung und auch zur Zahlung verpflichtet.

    Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 79/04) kann der Verkäufer im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist, einen Kaufvertrag anfechten und damit rückgängig machen – selbst nach der Lieferung. Der BGH hat in dem Fall dem Fall gegen den Händler entschieden, dass der Preis nicht dem Erklärungswillen entsprochen hat. In dem oben verlinkten Urteil eines Amtsgerichts wird auch auf das BGH-Urteil verwiesen. Hier war jedoch entscheidend, dass nach dem kauf noch einmal Vorkasse angeboten worden ist, daher der Käufer davon ausgehen konnte, dass es dem Erklärunsgwillen des Verkäufers entspricht.

    Wie wäre es mit § 119 BGB: dejure.org/gesetze/BGB/119.html

    Welch ein Kindergarten.

  63. Soso…da hat wohl einer im ersten Semester seines Jurastudiums sehr gut aufgepasst.
    Angebot seitens des Kunden: Ich kaufe ein MacBook Pro für 50 €.
    Annahme, wenn auch im Zweifel nur konkludent, ist spätestens mit der akzeptierten Vorkasse gegeben, wenn nicht schon mit der Bestellbestätigung. Wie Sie selbst schreiben “an der Kasse”,was bei bereits getätigter Zahlung wohl der Fall ist.
    Und eine Anfechtung nach § 119 II BGB okay, könnte möglich sein, das ist wohl im Einzelfall zu entscheiden…aber wenn, dann mit entsprechender Schadensersatzpflicht einhergehend. Oder kann ich als Käufer jetzt nicht nach Bestellung, Bezahlung und Bestätigung erwarten, dass der Verkäufer auch seinen Part des §433 erfüllt?

  64. Ich habe einen Artikel gefunden, wo ähnliche Fälle für den Kunden entschieden wurden. Mal schauen was noch passiert. Ich drücke jedenfalls die Daumen. Bin gespannt, wie viele Notebooks bestellt wurden.

    http://www.heise.de/newsticker/Online-Shop-muss-trotz-falscher-Preisauszeichnung-liefern–/meldung/53234

  65. Ja habe auch mal ein wenig rum geschaut und da ein schönes Urteil gefunden was wohl eher für die jenigen positiv ausfällt, die schon per Vorkasse bezahlt haben.

    http://www.it-rechtsinfo.de/urteile/einzelnews/article/9/Falsche-Preisangabe-Versandhaus-muss-liefern.html

  66. Wenn ich nun meine Bestellnummer (entnommen aus der otto.de-Bestellbestätigung) im Onlineshop eingebe, kommt anstatt des bestellten MacBook Air (MC234/A) das normale MacBook. Auch komisch, oder? Ist das bei euch auch so?

  67. Ja, frankstone, ich bei mir nicht anders… Aber wir haben ja unsere Bestellbestätigungen.

  68. Mich hat auch ein Freund angerufen und ich hab 5 Lappis bestellt (verschiedene, unter anderem MacBook Pro, MacBook Air, etc. bei mehrern war der Fehler). In meiner Bestellbestätigung ist auch keine Rede von Taschen. Da steht nur der Name des Laptops und der Preis pro Stück. Selbst wenn ich Taschen bekomm, kann ich die ja innerhalb von 14 Tagen wieder zurückschicken. :)

    Abwarten und Tee trinken..

  69. HmmmmmmmmSchade hab nix mehr ab bekommen sehr schade alles ausverkauft schade grrrrr hmmmmmmm :( (((

  70. ich habe den tag über immer wieder die Artikelnummer meiner 5 bestellten macbooks bei otto eingeben und es kam immer das macbook nun wurde es auf einmal abgeändert auf die laptop tasche das geht gar nicht habe aber screens als beweise…

  71. Rettet die wale^^

  72. Bazahlt? Mal ein kleiner Exkurs in die Kreditkartenabrechnung. Der Betrag wird von der Bank reserviert. d.h. das Limit der Karte für weitere Einsätze wird entsprechend gesenkt. Erst wenn der Käufer den Betrag auch abruft, ist der B
    Bezahlvergang erfolgt. Wie sieht denn das Kreditkartenkonto aus? Wurden die 49 Euro schon belastet?

  73. So, am Tag danach hat sich auch Otto zu Wort gemeldet. Eine Zusammenfassung der neuesten Ereignisse hier:
    http://www.scherzinfarkt.net/2009/07/macbooks-fur-4995-euro-der-tag-danach/

  74. Pro Otto:
    jeder der sich so ein Macbook bestellt hat und jetzt mit Anwälten, Verbraucherschutz, Oma und Mutter´s Beistand versucht dieses für den Super Mega Schnäppschenpreis zu bekommen, sollte sich auch mal überlegen wie er selber reagieren würde an der Stelle von Otto? Ihr setzt bei Ebay euer teuer gekauftest Notebook für 1400 € Sofortkauf rein und ausversehen sind es nur 14 € Sofortkauf, würdet ihr es verschicken für den Preis? Auch die Kommentare das die Leute dann eine Entschädigung bekommen sollten von Otto, WARUM? Ich wette mein rechtes und linkes Auge das diese eh noch nie bei Otto was bestellt haben, bzw. es vor gehabt hätten. Ich bin kein Mitarbeiter von Otto, oder ein Fan von diesem Konzern eher im Gegenteil, jedoch stört mich diese “Ich habe Recht und will es mit allen Mitteln durchsetzen” Mentalität. Ich möchte nur mit diesen Post den ein oder anderen mal die Augen öffnen und wünsche denen die es einfach nicht einsehen viel Glück das in der Notebook Tasche sich ein Macbook befindet.

    Gruß Euer Stefan

  75. Ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, oder nicht? “Wir sind noch in der Prüfung”, erklärt der Vorstandschef der Otto-Gruppe, Hans-Otto Schrader zu NDR Info.

    http://www.ndrinfo.de/programm/sendungen/reportagen/ottopanne100.html

  76. Dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, dürfte ja wohl niemand mehr behaupten. Aber Florian, was du hier oben ausführlich beschrieben hast, genügt um gegen dich ein Strafverfahren wegen versuchten Betruges einzuleiten. Du warst dir des Irrtums bewusst und hast versucht, ihn auszunutzen. Das ist Betrug.

  77. Ich finde diese Schnäppchengeilheit von den meisten hier echt zum Kotzen.


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